Page 73 - Jahresprogrammheft-2025
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Wird die Veranstaltung von der zuständigen Behör- Ermäßigungen sind nur ab einer Gebühr von 10 Euro
de untersagt, wird jede Vertragspartei von ihren pro Veranstaltung möglich. Es kann stets nur ein Er-
Verpflichtungen aus diesem Vertrag entbunden und mäßigungstatbestand geltend gemacht werden.
werden bereits empfangene Gebühren zurücker-
stattet. Im Falle von behördlich angeordneten Kapa- § 8 Zahlungsweise
zitätsbeschränkungen und/oder weiterführenden Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt per SEPA-
Hygienemaßnahmen, die die Durchführung der Ver- Lastschriftverfahren.
anstaltung unzumutbar machen, wird der vorliegen- 1. Für den Einzug der Teilnahmegebühr erteilen Sie
de Vertrag aufgehoben. Das Familienforum darf die uns eine Einzugsermächtigung. Einmal erteilte Last-
Veranstaltung absagen, wenn nach seiner Auffassung schriften gelten für alle von Ihnen belegten Kurse bis
die wirtschaftlich tragfähige Durchführung nicht gege- auf Widerruf.
ben ist. In beiden Fällen ist die Geltendmachung von 2. Bei fortlaufenden Kursen wird die Gebühr in der Re-
Schadensersatz- oder anderen Ansprüchen gegen die gel in der zweiten Kurswoche eingezogen. Sie erhalten
jeweils andere Vertragspartei ausdrücklich ausge- vor Einzug von uns eine Information per E-Mail.
schlossen. 3. Die Gebühr kann bis 14 Tage vor Veranstaltungsbe-
ginn nach telefonischer Absprache in der Buchhaltung
§ 6 Teilnahmegebühren des Familienforums bar bezahlt werden.
Entsprechend der Programmankündigung werden Ge- Sollte die Zahlung der Teilnahmegebühr bzw. die Ertei-
bühren für die Veranstaltungen erhoben. Diese sind lung der Einzugsermächtigung 14 Tage vor Kursbeginn
14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Sollten ein- unterbleiben, wird dies dem Mahnwesen überführt.
zelne Stunden einer Veranstaltung nicht in Anspruch
genommen werden, erfolgt keine Gebührenerstat- § 9 Teilnahmebescheinigung
tung. Eine Ausnahme hiervon erfolgt in den Fällen des Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung erfolgt
§ 4 der AGB. auf ihren Wunsch.
§ 7 Ermäßigungen § 10 Datenschutz
1. Bei Eltern-Kind-Kursen ist es möglich, eine Bezu- 1. Mit Ihrer Anmeldung ist es notwendig, Ihre veran-
schussung zur Kursgebühr über das Bildungs- und staltungsbezogenen Daten zu Zwecken der Kursver-
Teilhabepaket Ihrer Stadt zu beantragen. Die Beantra- waltung elektronisch zu speichern, zu verarbeiten und
gung erfolgt durch die TeilnehmerInnen mit der Kurs- den Lehrpersonen zur Verfügung zu stellen. Die Ver-
bestätigung bei der Bildungs- und Teilhabe-Stelle. wendung Ihrer Daten für allgemeine Ankündigungen
2. Eltern von behinderten Kindern können einen An- (Newsletter) erfolgt ausschließlich nach Ihrer explizi-
trag auf Kostenbeteiligung bei der Elterninitiative ten Einwilligung bis auf Widerruf.
Menschen(s)kinder e.V. stellen, sofern die Kursge- 2. Kontrollbehörden erhalten zur Prüfung der Mittel-
bühren nicht schon als ermäßigt ausgewiesen sind verwendung Einblick in die Teilnehmerlisten. Darüber
(Stichwort: Eigenanteil). Den Antrag stellt Ihnen auf hinaus erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte.
Anfrage die jeweilige Kurskoordinatorin zur Verfü- 3. Der weitere Umgang mit Ihren Daten wird ausführ-
gung. Er ist zudem erhältlich bei: Menschen(s)kinder lich in unserer Datenschutzerklärung (siehe unten
e.V., Altenbochumer Straße 49a, 44803 Bochum, oder unter https://www.familienforum-ruhr.de/kon-
info@menschenskinder-bochum.de takt/datenschutzerklaerung/) geklärt.
3. Bei Anmeldungen von Geschwistern zum selben
Kurs gewähren wir für das zweite Kind einen Preis- § 11 Online-Veranstaltungen
nachlass von 50% auf die Kursgebühr dieses Kurses. 1. Bei der Teilnahme an Online-Veranstaltungen er-
4. Empfängern von ALG II (Leistungen nach SGB II), kennen die TeilnehmerInnen die jeweiligen Nutzungs-
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bedingungen und Datenschutzbestimmungen der ver-
(SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerber-Leis- wendeten Besprechungsplattform an.
tungsgesetz, Leistungen nach dem Bafög und von 2. Die Weitergabe des Teilnahmelinks ist untersagt.
Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III/AFG ge- 3. Der Mitschnitt (sowohl Audio als auch Video/Bild)
währen wir einen Preisnachlass von 50% nach Vorlage der Online-Veranstaltung ist nicht gestattet.
eines entsprechenden Nachweises.